@article{oai:shotoku.repo.nii.ac.jp:00000501, author = {寺沢, 幸恭 and Terazawa, Yukiyasu}, journal = {聖徳学園女子短期大学紀要, Bulletin of the Shotoku Gakuen Women's Junior College}, month = {Mar}, note = {Mit dem Vergleich von Inhalt und Methoden der deutsche Handfertigkeitsunterrichtsbewegung in den 80er und 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts, betrachte wir die Merkmale der Idee und Politik von dem "Arbeitsunterricht″ in der Weimarer Republik. Die allgemeine Grundlage fur die Einfiihrung des Werkunterrichts an den Schulen war die Reichsverfassung. Im Artikel 148 der Weimarer Verfassung hieβ es : "Staatsbuegerkund und Arbeitsuntereicht sind Lehrfacher an den Schulenf." Daruber, auf die Reichsschulkonferenz (1920) waren auch der Werkunterricht und Arbeitsunterricht beratungsgegenstande. In dem Betrachten der Disputation uber dem "Arbeitsunterricht", und die Gesetzen, betreffend die Einfuhrung des Arbeitsunterrichts in den Schulen, ergibt sich, daβ "Arbeitsunterricht" in Verbindung stand mit die der Handfertigkeitsunterrichts in 80er und 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts, in Hinsicht darauf, daβ der Schwerpunkt der "Arbeitsunterrichts" die sittliche Seite der Arbeitsbildung war.}, pages = {37--50}, title = {ドイツ・ワイマール共和国における「Arbeitsunterricht」 : 全国学校会議(1920年)での論議を中心に}, volume = {6}, year = {1980}, yomi = {テラザワ, ユキヤス} }